Die Mitgliedschaft im Kirchebgemeinderat (KGR) ist eine rein ehrenamtliche Tätigkeit. Am 1.12.2019 wurde der KGR neu gewählt, die Mitglieder wurden am 09.2.2020 verpflichtet.
Der Kirchengemeinderat trägt in verschiedenen Aufgabenfeldern eine hohe sachliche und fachliche Verantwortung:
- Festlegung der örtlichen Gottesdienstordnung
- Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
- Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte
- Verwaltung der kirchlichen Räume
- Verwaltung des kirchlichen Haushalts und Vermögens
- Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- Leitungsgremium während Vakatur
- Einhaltung der kirchlichen Wahlordnung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge
- Ius liturgicum
- und andere
Wenn Sie ein Anliegen oder Fragen haben, ist jede/r gerne Ansprechpartner.