melden Sie sich bitte frühzeitig beim Evangelischen Dekanatamt, damit der Termin für den Gottesdienst geklärt und für Sie reserviert werden kann und Sie dann Ihre weiteren Vorbereitungen treffen können.
Zuständig für die kirchliche Trauung ist die Pfarrerin / der Pfarrer, in dessen Gemeindebezirk die Braut oder der Bräutigam wohnt.
Für die Kernstadt Aalen erfahren Sie beim Evangelischen Dekanatamt, welcher Pfarrerin oder welchem Pfarrer Sie zugeordnet sind. Dort erhalten Sie auch ein Formular für die Anmeldung zur
kirchlichen Trauung.
Die Pfarrerin / der Pfarrer wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für das Traugespräch vereinbaren.
Sie können auch direkt auf unserer Homepage Ihren Straßennamen aufsuchen und das zugehörige Pfarramt ablesen: Pfarrbezirke
Das Traugespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer findet einige Wochen vor der kirchlichen Trauung statt. Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Besprechen des
Traugottdienstes.
Hier finden alle Fragen Platz: Wie ist der Ablauf, die musikalische Gestaltung? Gibt es – neben der Liebe und der Bitte um Gottes Beistand - ein Thema, das im Gottesdienst besonderen Raum
einnehmen soll? Welches Bibelwort soll als Trautext über dem Tag der Hochzeit und über Ihrer Ehe stehen?
Bei der kirchlichen Trauung hält die Pfarrerin / der Pfarrer für Sie und Ihre Gäste eine Trauansprache zu einem biblischen Wort. Dieses steht als Trauspruch über dem Tag Ihrer Hochzeit und über
Ihrem gemeinsamen Lebensweg.
Sie können Ihren Trautext selbst auswählen. Grundsätzlich ist jeder Vers der Bibel möglich – hier finden Sie eine kleine Auswahl.
In der evangelischen Kirche können Sie kirchlich getraut werden, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam evangelisch ist.
Wenn entweder die Braut oder der Bräutigam nicht evangelisch ist, sind folgende Hinweise für Sie interessant:
Damit die kirchliche Trauung durch eine Pfarrerin / einen Pfarrer der evangelischen Kirche von der römisch-katholischen Kirche anerkannt wird, benötigen Sie die Befreiung (Dispens) von der
katholischen Eheschließungsform. Bitte wenden Sie sich für den Dispens an das für Sie zuständige katholische Pfarramt.
Wenn Sie möchten kann die evangelische Trauung auch mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen durchgeführt werden. Sprechen Sie dies wegen Ihres Hochzeitstermins bitte frühzeitig
ab.
Ist ein Partner Mitglied einer anderen christlichen Kirche (methodistische, baptistische, etc.), dann benachrichtigen Sie bitte die jeweilige Gemeinde über Ihre geplante kirchliche
Trauung.
Wenn die Braut oder der Bräutigam aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft ist, kann nach einem Gespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer eine kirchliche Trauung stattfinden, sofern das
Dekanatamt das Traugesuch genehmigt.
Gehört einer der Partner einer anderen als der christlichen Religion an, kann nach einem Gespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer und der Genehmigung durch das Dekanatamt ebenfalls ein
Gottesdienst gefeiert werden. Es wird hierbei nicht von einer evangelischen Trauung, sondern von einem Gottesdienst anlässlich einer (standesamtlichen) Eheschließung gesprochen. Dies ist möglich,
wenn der Partner den christlichen Glauben respektiert und seinen Ehepartner nicht an dessen Ausübung hindert.
Sie feiern demnächst Ihr 50., 60. oder 65. Ehejubiläum und möchten dies gerne in der Kirche mit einem Gottesdienst begehen?
Dann setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Evangelischen Dekanatamt in Verbindung, damit ein Termin mit der Pfarrerin / des Pfarrers Ihres
Gemeindebezirks zur Vorbereitung vereinbart und die Kirche reserviert werden kann.
Ihre Pfarrerin / Ihr Pfarrer wird Sie einige Zeit vor Ihrem Jubiläum treffen, damit Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Gottesdienst besprechen können.